Mutterschutz nach Fehlgeburt und Stiller Geburt

Mutterschutz nach Fehlgeburt

Seit Juni 2025 gilt der Gestaffelte Mutterschutz nach Fehlgeburt ab der 13. SSW in Deutschland. 

Der Mutterschutz nach Fehlgeburt ist freiwillig für die Frau, so dass keine Frau ihrem Arbeitgeber Bescheid geben muss, wenn sie das nicht möchte. Selbstständige sind leider weiterhin im Mutterschutzgesetz nicht berücksichtigt.

 

Die Staffelung für den Mutterschutz nach Fehlgeburt baut sich entsprechend der Schwangerschaftswochen aus, die "post menstruationem" berechnet werden, also ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung.

 

Staffelung des Mutterschutzes nach Fehlgeburt:

  • Ab der 13.SSW (12+0) bis zu 2 Wochen
  • ab der 17. SSW (16+0) bis zu 6 Wochen
  • ab der 20. SSW bis zu 8 Wochen

Mutterschutz nach Stiller Geburt /Totgeburt

  • ab der 24. SSW/ bzw. einem Geburtsgewicht von 500g maximal 14 Wochen

Ab 500g oder der 24.SSW spricht das Gesetz von einer "Totgeburt" und somit gilt der reguläre Mutterschutz. Das bedeutet:  die Frau erhält alle Wochen Mutterschutz, die vor der Geburt nicht genommen werden konnten plus 8 Wochen nach der Geburt.

Bei Kindern, die nach der Geburt mind. ein Lebenszeichen zeigen (Atemzug, pulsierende Nabelschnur) gilt " unabhängig von der Schwangerschaftswoche der "reguläre Mutterschutz

Wichtig zu wissen: der Bonus von 4 Wochen bei Frühgeburt sowie bei Mehrlingsschwangerschaften werden im Fall einer Stillen Geburt/Totgeburt NICHT mehr gewährt.

 

 

Der Mutterschutz nach sog. "Totgeburt" kann auf 2 Wochen verkürzt werden auf expliziten Wunsch der Mutter. 

Berechnung Mutterschutz nach Fehlgeburt und Stiller Geburt

 Für die Berechnung des Mutterschutzes (auch nach Fehlgeburt) gilt als Ausgangzeitpunkt immer die Geburt . Im Gesetz spricht man von der Trennung des Kindes vom Mutterleib. Das bedeutet:  Beginn des Mutterschutzes ist die Kleine Geburt, Stille Geburt oder Operation. Wie viele Tage man im Mutterschutz bleiben kann, lässt sich mithilfe eines Rechners ermitteln.

Beantragung Mutterschutz nach Fehlgeburt

Wie kann ich den Mutterschutz nach Fehlgeburt überhaupt beantragen?

  • Am Anfang steht die Diagnosestellung von Arzt/Ärztin, die die Frau dann  idealerweise über die weiteren Schritte und medizinischen Möglichkeiten aufklären. Für diese Auflklärung haben wir für die Stadt München eine Broschüre zu Früher Fehlgeburt erstellt.
  • Bis zur Geburt (Kleine Geburt, Stille Geburt, Operation) braucht die Frau eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wenn sie nicht arbeiten kann und möchte. Erst nach dem Zeitpunkt der Geburt greift der Mutterschutz
  • Der Mutterschutz wird nach der Geburt bei der Krankenkasse beantragt: dafür füllt dein Arzt/Ärztin das Formular "Bescheinigung einer Fehlgeburt" 
  • Das Formular schickst du dann an die Krankenkasse, die den Mutterschutz entsprechend der Schwangerschaftswoche bewilligt.
  • Die Krankenkasse informiert den Arbeitgeber über die Dauer des Mutterschutzes
  • Für den Zeitraum des Mutterschutzes (sobald er bewilligt ist) erhält die Frau Mutterschaftsgeld, das zwischen Arbeitgeber und und Krankenkasse aufgeteilt ist.

Wichtig: Der Mutterschutz nach Fehlgeburt ist freiwillig und eine Frau kann selbst entscheiden, ob sie lieber arbeiten geht oder alternativ eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung möchte.

Schutzfrist nach Fehlgeburt vor der 13. SSW

Die meisten Frauen erleben im ersten Trimester eine Fehlgeburt -leider gab es keine politische Mehrheit für einen Mutterschutz in den ersten 12 Wochen. Daher bleibt den Frauen in diesem Fall nur die Möglichkeit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Es ist zu hoffen, dass der Gestaffelte Mutterschutz ab der 13 Woche dafür sorgt, dass diesen Frauen die Krankschreibung selbstverständlicher angeboten wird.

Die politischen Bemühungen, auch Schutzfristen in dieser ersten Phase der Schwangerschaft zu erreichen, gehen weiter.