Seit Juni 2025 gilt der Gestaffelte Mutterschutz nach Fehlgeburt ab der 13. SSW in Deutschland.
Der Mutterschutz nach Fehlgeburt ist freiwillig für die Frau, so dass keine Frau ihrem Arbeitgeber Bescheid geben muss, wenn sie das nicht möchte. Selbstständige sind leider weiterhin im Mutterschutzgesetz nicht berücksichtigt.
Die Staffelung für den Mutterschutz nach Fehlgeburt baut sich entsprechend der Schwangerschaftswochen aus, die "post menstruationem" berechnet werden, also ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung.
Ab 500g oder der 24.SSW spricht das Gesetz von einer "Totgeburt" und somit gilt der reguläre Mutterschutz. Das bedeutet: die Frau erhält alle Wochen Mutterschutz, die vor der Geburt nicht genommen werden konnten plus 8 Wochen nach der Geburt.
Bei Kindern, die nach der Geburt mind. ein Lebenszeichen zeigen (Atemzug, pulsierende Nabelschnur) gilt " unabhängig von der Schwangerschaftswoche der "reguläre Mutterschutz
Wichtig zu wissen: der Bonus von 4 Wochen bei Frühgeburt sowie bei Mehrlingsschwangerschaften werden im Fall einer Stillen Geburt/Totgeburt NICHT mehr gewährt.
Der Mutterschutz nach sog. "Totgeburt" kann auf 2 Wochen verkürzt werden auf expliziten Wunsch der Mutter.
Für die Berechnung des Mutterschutzes (auch nach Fehlgeburt) gilt als Ausgangzeitpunkt immer die Geburt . Im Gesetz spricht man von der Trennung des Kindes vom Mutterleib. Das bedeutet: Beginn des Mutterschutzes ist die Kleine Geburt, Stille Geburt oder Operation. Wie viele Tage man im Mutterschutz bleiben kann, lässt sich mithilfe eines Rechners ermitteln.
Wie kann ich den Mutterschutz nach Fehlgeburt überhaupt beantragen?
Wichtig: Der Mutterschutz nach Fehlgeburt ist freiwillig und eine Frau kann selbst entscheiden, ob sie lieber arbeiten geht oder alternativ eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung möchte.
Die meisten Frauen erleben im ersten Trimester eine Fehlgeburt -leider gab es keine politische Mehrheit für einen Mutterschutz in den ersten 12 Wochen. Daher bleibt den Frauen in diesem Fall nur die Möglichkeit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Es ist zu hoffen, dass der Gestaffelte Mutterschutz ab der 13 Woche dafür sorgt, dass diesen Frauen die Krankschreibung selbstverständlicher angeboten wird.
Die politischen Bemühungen, auch Schutzfristen in dieser ersten Phase der Schwangerschaft zu erreichen, gehen weiter.