Beurkundung von Sternenkindern

Laut Personenstandsgesetz erhält ein Kind  nur, wenn es lebend geboren wird oder bei Stiller Geburt ab einem Geburtsgewicht von 500g bzw. ab der 24. Schwangerschaftswoche eine Geburtsurkunde. Erst dann gilt es als offiziell eingetragen in das Personenstandsregister. Bei einer Stillen Geburt wird auf der Geburtsurkunde vermerkt "tot geboren". Es gibt keine extra Sterbeurkunde.

 

Seit 2013 haben aber auch alle Eltern für Sternenkinder unter 500g oder vor der 24. Woche die Möglichkeit eine offizielle Existenzbescheinigung beim Standesamt zu beantragen an dem Ort, wo die Geburt stattfand. Dies ist auch rückwirkend nach vielen Jahren noch möglich. Die Bescheinigung gleicht in fast allen Punkten einer "echten Geburtsurkunde" und wird auch manchmal umgangssprachlich "Kleine Geburtsurkunde" genannt. Allerdings zählt sie nicht als Urkunde, da sie freiwillig ist und Urkunden immer verpflichtenden Charakter haben. 

 

In der Regel ist die Beantragung sehr niederschwellig. Es können alle Felder ausgefüllt werden, müssen aber nicht, so dass auch nicht notwendigerweise ein Geschlecht, Geburtstag oder beide Elternteile eingetragen werden müssen. Auch der Name des Kindes darf ein "Kosename" sein, eben so, wie das Kind in der Schwangerschaft oder in der Erinnerung von den Eltern genannt wurde.

 

Die Beantragung ist für Sternenkinder aller Schwangerschaftswochen bis zur 24. Woche möglich, genauso wie es über Jahrzehnte rückwirkend möglich ist, diese Bescheinigung zu erhalten.