Beurkundung von Sternenkindern

Laut Personenstandsgesetz erhält ein Kind erst ab einem Geburtsgewicht von 500g oder ab der 24. Schwangerschaftswoche eine Geburtsurkunde. Erst dann gilt es als offiziell eingetragen in das Personenstandsregister. Bei einer Stillen Geburt wird auf der Geburtsurkunde vermerkt "tot geboren". Es gibt keine extra Sterbeurkunde.

 

Alle Sternenkinder, die mit mindestens einem Lebenszeichen geboren wurden, gilt ebenso die Beurkundungspflicht..

 

Seit 2013 haben aber auch alle Eltern für Sternenkinder unter 500g oder vor der 24. Woche die Möglichkeit eine offizielle Existenzbescheinigung beim Standesamt zu beantragen. Dies ist auch rückwirkend nach vielen Jahren noch möglich.