Mutterschutz nach Fehlgeburt und Stiller Geburt

Mutterschutz ab der 13. SSW

Ab Juni 2025 wird der Gestaffelte Mutterschutz nach Fehlgeburt ab der 13. SSW in Deutschland eingeführt. Das entsprechende Gesetz  danke des Engagements von Natascha Sagorski im Januar vom Bundestag einstimmig verabschiedet.

Der Mutterschutz nach Fehlgeburt ist freiwillig für die Frau, so dass keine Frau ihrem Arbeitgeber Bescheid geben muss, wenn sie das nicht möchte.

Die Staffelung für den Mutterschutz nach Fehlgeburt sieht folgendermaßen aus: 

  • Ab der 13.SSW bis zu 2 Wochen
  • ab der 17. SSW bis zu 6 Wochen
  • ab der 20. SSW bis zu 8 Wochen
  • ab der 24. SSW/ bzw. einem Geburtsgewicht von 500g spricht das Gesetz von einer "Totgeburt" und somit gilt (auch bereits jetzt) der reguläre Mutterschutz. Das bedeutet die Dauer berechnet sich n ach den Wochen, die vor der Geburt nicht genommen werden konnten plus 8 Wochen nach der Geburt
  • bei lebend geborenen Kindern gilt ebenso der "reguläre Mutterschutz" unabhängig von der Schwangerschaftswoche

Der Mutterschutz nach sog. "Totgeburt" kann auf 2 Wochen verkürzt werden auf expliziten Wunsch der Mutter. 

Schutzfrist nach Fehlgeburt vor der 13. SSW

Die meisten Frauen erleben im ersten Trimester eine Fehlgeburt -leider gab es keine politische Mehrheit für einen Mutterschutz in den ersten 12 Wochen. 

Daher bleibt den Frauen in diesem Fall nur die Möglichkeit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Es ist zu hoffen, dass der Gestaffelte Mutterschutz ab der 13 Woche dafür sorgt, dass diesen Frauen die Krankschreibung selbstverständlicher angeboten wird.

Die politischen Bemühungen, auch Schutzfristen in dieser ersten Phase der Schwangerschaft zu erreichen, gehen weiter.